Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0027

Ro 2014/10/0027Verwaltungsgerichtshof21.01.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Diverses VwRallg3/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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