Ro 2014/10/0020•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0020
Ro 2014/10/0020Verwaltungsgerichtshof21.01.2015
Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Wirtschaftsuniversität Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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