Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0009

Ro 2014/10/0009Verwaltungsgerichtshof24.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Universität Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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