Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0007

Ro 2014/10/0007Verwaltungsgerichtshof10.02.2014

Regest

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.02.2014

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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