Ra 2014/10/0003•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/10/0003
Ra 2014/10/0003Verwaltungsgerichtshof27.01.2016
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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