Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/10/0003

Ra 2014/10/0003Verwaltungsgerichtshof27.01.2016

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/10/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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