Ro 2014/10/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0002
Ro 2014/10/0002Verwaltungsgerichtshof18.02.2015
Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.
Das Land Steiermark hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von je EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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