Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0064

Ro 2014/09/0064Verwaltungsgerichtshof15.07.2015

Regest

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.07.2015

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Revisionsbeantwortung des Disziplinaranwalt-Stellvertreters wird zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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