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Ro 2014/09/0063•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0063
Ro 2014/09/0063Verwaltungsgerichtshof24.06.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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