Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0063

Ro 2014/09/0063Verwaltungsgerichtshof24.06.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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