Ro 2014/09/0059•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0059
Ro 2014/09/0059Verwaltungsgerichtshof20.01.2015
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
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