Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0052

Ro 2014/09/0052Verwaltungsgerichtshof01.10.2014

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.2014

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Österreichische Zahnärztekammer hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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