Ro 2014/09/0042•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0042
Ro 2014/09/0042Verwaltungsgerichtshof19.05.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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