Ro 2014/09/0041•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0041
Ro 2014/09/0041Verwaltungsgerichtshof19.05.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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