Ra 2014/09/0029•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/09/0029
Ra 2014/09/0029Verwaltungsgerichtshof17.02.2015
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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