Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/09/0028

Ra 2014/09/0028Verwaltungsgerichtshof20.10.2015

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Verfahrensbestimmungen Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/09/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Dem Antrag der Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck sowie dem Antrag des Mitbeteiligten auf Aufwandersatz wird keine Folge gegeben.

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