Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/09/0027

Ra 2014/09/0027Verwaltungsgerichtshof17.02.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Ermessen VwRallg8 Besondere Rechtsgebiete Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/09/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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