Ro 2014/09/0023•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0023
Ro 2014/09/0023Verwaltungsgerichtshof05.11.2014
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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