Ro 2014/09/0022•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0022
Ro 2014/09/0022Verwaltungsgerichtshof19.05.2014
Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Kostenersatzantrag der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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