Ro 2014/09/0016•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0016
Ro 2014/09/0016Verwaltungsgerichtshof19.05.2014
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Arbeitsmarktservice hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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