Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0016

Ro 2014/09/0016Verwaltungsgerichtshof19.05.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Arbeitsmarktservice hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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