Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0006

Ro 2014/09/0006Verwaltungsgerichtshof09.09.2014

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Besondere Rechtsgebiete Allgemein Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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