Verwaltungsgerichtshof 2014/09/0004

2014/09/0004Verwaltungsgerichtshof20.01.2015

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2014/09/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Arbeitsmarktservice hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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