2014/09/0004•Verwaltungsgerichtshof 2014/09/0004
2014/09/0004Verwaltungsgerichtshof20.01.2015
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Arbeitsmarktservice hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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