Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/09/0004

Ra 2014/09/0004Verwaltungsgerichtshof09.09.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/09/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2014

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.

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