Verwaltungsgerichtshof 2014/09/0002

2014/09/0002Verwaltungsgerichtshof20.05.2015

Regest

Zurückziehung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2014/09/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Beschwerdeführerin hat dem Arbeitsmarktservice Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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