Ro 2014/08/0085•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0085
Ro 2014/08/0085Verwaltungsgerichtshof07.04.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 21. März 2014, HVBA-3196 271059, abgewiesen wird.
Das Kostenbegehren der Revisionswerberin wird abgewiesen.
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