Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0082

Ro 2014/08/0082Verwaltungsgerichtshof19.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.2017

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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