Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0069

Ro 2014/08/0069Verwaltungsgerichtshof10.09.2014

Regest

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.2014

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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