Ro 2014/08/0069•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0069
Ro 2014/08/0069Verwaltungsgerichtshof10.09.2014
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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