Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0066

Ro 2014/08/0066Verwaltungsgerichtshof07.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014080066.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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