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Ro 2014/08/0066•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0066
Ro 2014/08/0066Verwaltungsgerichtshof07.04.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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