Ro 2014/08/0065•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0065
Ro 2014/08/0065Verwaltungsgerichtshof09.05.2017
Beeidigung Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Verfahrensbestimmungen Allgemein "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Kostenersatzbegehren der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.
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