Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0061

Ro 2014/08/0061Verwaltungsgerichtshof02.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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