Ro 2014/08/0060•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0060
Ro 2014/08/0060Verwaltungsgerichtshof04.05.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
spruch
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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