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Ra 2014/08/0056•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/08/0056
Ra 2014/08/0056Verwaltungsgerichtshof28.03.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
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