Ro 2014/08/0055•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0055
Ro 2014/08/0055Verwaltungsgerichtshof07.03.2014
Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters
Die Revision wird als verspätet zurückgewiesen.
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