Ro 2014/08/0053•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0053
Ro 2014/08/0053Verwaltungsgerichtshof11.11.2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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