Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0052

Ro 2014/08/0052Verwaltungsgerichtshof26.02.2014

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Beschwerdeerhebung an VwGH Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2014

Spruch

gefasst:

Die Revision wird zurückgewiesen.

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