Ro 2014/08/0052•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0052
Ro 2014/08/0052Verwaltungsgerichtshof26.02.2014
Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Beschwerdeerhebung an VwGH Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters
gefasst:
Die Revision wird zurückgewiesen.
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