Ra 2014/08/0045•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/08/0045
Ra 2014/08/0045Verwaltungsgerichtshof02.02.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Die Pensionsversicherungsanstalt hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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