Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/08/0028

Ra 2014/08/0028Verwaltungsgerichtshof12.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/08/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.01.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014080028.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Kostenbegehren der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.

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