Ra 2014/08/0028•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/08/0028
Ra 2014/08/0028Verwaltungsgerichtshof12.01.2016
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Das Kostenbegehren der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.
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