Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0028

Ro 2014/08/0028Verwaltungsgerichtshof05.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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