Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0021

Ro 2014/08/0021Verwaltungsgerichtshof11.05.2017

Regest

"zu einem anderen Bescheid" Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014080021.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.