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Ro 2014/08/0020•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0020
Ro 2014/08/0020Verwaltungsgerichtshof03.03.2016
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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