Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0020

Ro 2014/08/0020Verwaltungsgerichtshof03.03.2016

Regest

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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