Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0018

Ro 2014/08/0018Verwaltungsgerichtshof24.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse wird abgewiesen.

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