Ro 2014/08/0011•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0011
Ro 2014/08/0011Verwaltungsgerichtshof19.02.2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.