Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/08/0005

Ra 2014/08/0005Verwaltungsgerichtshof10.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/08/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.2014

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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