Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/08/0004

Ra 2014/08/0004Verwaltungsgerichtshof10.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/08/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.2014

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit abgeändert, als hinsichtlich des Widerrufs der Notstandshilfe die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wird.

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