Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0108

Ro 2014/07/0108Verwaltungsgerichtshof26.01.2017

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014070108.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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