Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0099

Ro 2014/07/0099Verwaltungsgerichtshof24.09.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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