Ro 2014/07/0094•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0094
Ro 2014/07/0094Verwaltungsgerichtshof29.07.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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