Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0087

Ra 2014/07/0087Verwaltungsgerichtshof25.06.2015

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 737,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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