Ra 2014/07/0081•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0081
Ra 2014/07/0081Verwaltungsgerichtshof25.10.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Spruchpunkt I.c) des angefochtenen Erkenntnisses wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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