Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0079

Ro 2014/07/0079Verwaltungsgerichtshof28.05.2015

Regest

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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