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Ro 2014/07/0079•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0079
Ro 2014/07/0079Verwaltungsgerichtshof28.05.2015
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Antrag der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht auf Aufwandersatz wird abgewiesen.
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