Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0076

Ra 2014/07/0076Verwaltungsgerichtshof24.05.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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