Ra 2014/07/0070•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0070
Ra 2014/07/0070Verwaltungsgerichtshof23.02.2017
Formerfordernisse Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Formgebrechen behebbare Beilagen
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionsbeantwortung des J K in P, vertreten durch Waltl Partner, Rechtsanwälte in 5700 Zell am See, Sebastian-Hörl-Straße 7, wird zurückgewiesen.
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